Der Brandschutz soll das Ausbreiten von Feuer verhindern und vor allem erhöhten Personen- und Objektschutz bieten. In der Bauordnung und der DIN werden deshalb diverse Anforderungen gestellt, die je nach Art und Größe des Gebäudes variieren. Diese wichtigen Anforderungen berücksichtigen wir bei der Planung und Ausführung aller Baumaßnahmen.
Die Richtlinien des GEG für Energieausweise sehen vor, das bei Verkauf oder Vermietung von Wohnhäusern und Wohnungen auf Verlangen des Interessenten ein Energieausweis vorzulegen ist.
Um ein Gebäude zu errichten, einen Anbau anzubauen, ein Carport aufzustellen oder Ähnliches muss im Allgemeinen eine Baugenehmigung von dem zuständigen Bauordnungsamt eingeholt werden.
Die Leistungen eines Planers sind in mehrere Phasen unterteilt, diese richten sich nach dem Fortschritt der Planung bzw. des Baus und werden unterschiedlich vergütet. Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt dies.