Viele alte Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Sollten Sie Eigentümer eines solchen Gebäudes sein und etwas an dem Haus verändern oder sanieren wollen, sind wir Ihnen gern behilflich, die Maßnahme zu planen und auszuführen. Das Denkmalschutzgesetz regelt den Umgang mit Denkmälern. Wichtig hierbei ist zudem die Abstimmung mit den zuständigen Behörden der Denkmalpflege, die wir für Sie gerne übernehmen. Über eventuell mögliche Fördermittel informieren wir Sie selbstverständlich auch.
Wir haben schon viele Denkmäler erhalten, restaurieren, umbauen und umnutzen lassen und dabei die ursprüngliche Bauweise so wenig wie möglich und so viel wie nötig verändert, um das Gebäude wieder für viele Jahre für den alten oder neuen Zweck nutzbar zu machen. Möglichst behutsam sanieren wir eine alte unscheinbare Fachwerkscheune mit der gleichen Sorgfalt wie ein Herrenhaus.
Bei diesen Baumaßnahmen gehört in nahezu allen Fällen eine Bestandsaufnahme. Hierbei werden Grundriss-, Schnitt- und Ansichtszeichnungen von dem Gebäude erstellt und der Zustand des Gebäudes begutachtet. Das Aufmaß wird im und am Gebäude vorgenommen und die Maße später im Büro mit Hilfe des CAD-Programmes zu der Zeichnung verarbeitet. Die fotografische Aufnahme unterstützt die Zeichnungserstellung und die Bewertung des Bauzustandes, auf dessen Grundlage die Kosten der Sanierung geschätzt werden.
Am jährlichen Tag des offenen Denkmals im September, der in ganz Deutschland statt findet, haben Sie die Möglichkeit private und öffentliche Denkmäler zu besichtigen und sich mit den Eigentümern auszutauschen.